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   VG Frankfurt/Oder, 21.07.2020 - 5 L 176/20   

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VG Frankfurt/Oder, 21.07.2020 - 5 L 176/20 (https://dejure.org/2020,23361)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 21.07.2020 - 5 L 176/20 (https://dejure.org/2020,23361)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 5 L 176/20 (https://dejure.org/2020,23361)
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  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.07.2020 - 5 L 176/20
    Das ist nur dann der Fall, wenn nach summarischer Prüfung der verfolgte Anspruch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und die Antragstellerin - würde sie auf das Hauptsacheverfahren verwiesen - besonders schwerwiegenden Nachteilen ausgesetzt wäre (siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74 f; BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.07.2020 - 5 L 176/20
    Das ist nur dann der Fall, wenn nach summarischer Prüfung der verfolgte Anspruch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und die Antragstellerin - würde sie auf das Hauptsacheverfahren verwiesen - besonders schwerwiegenden Nachteilen ausgesetzt wäre (siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74 f; BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.07.2020 - 5 L 176/20
    Als Indizien dienen die Wertigkeit des bedrohten Rechtsguts, die Nähe und Intensität der Gefahr bzw. Störung, der Rang der beeinträchtigten Rechtsgüter beim Adressaten sowie etwa entgegenstehende öffentliche Interessen daran, (zunächst) nicht einzuschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - I C 42.59 -, Juris, Rn. 8 ff.; VG Köln, Urteil vom 19. März 2013 - 14 K 6709/09 -, Juris, Rn. 24 ff. zu § 14 OBG NRW m.w.N.).
  • VG Köln, 19.03.2013 - 14 K 6709/09

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten gegen den Eigentümer eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.07.2020 - 5 L 176/20
    Als Indizien dienen die Wertigkeit des bedrohten Rechtsguts, die Nähe und Intensität der Gefahr bzw. Störung, der Rang der beeinträchtigten Rechtsgüter beim Adressaten sowie etwa entgegenstehende öffentliche Interessen daran, (zunächst) nicht einzuschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - I C 42.59 -, Juris, Rn. 8 ff.; VG Köln, Urteil vom 19. März 2013 - 14 K 6709/09 -, Juris, Rn. 24 ff. zu § 14 OBG NRW m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - 11 S 5.11

    Wald; Gelände einer Galopprennbahn; Trainierbahn; denkmalgeschützt;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.07.2020 - 5 L 176/20
    Eine auf eine mindestens vorläufige, vorzeitige Veränderung des status quo gerichtete Regelungsanordnung kann nur ergehen, wenn sowohl überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache (Anordnungsanspruch) als auch die Dringlichkeit der begehrten vorläufigen Maßnahme (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. April 2012 - OVG 11 S 5.11 -, Rn. 7, juris).
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